Ausschreibung
Holen Sie den Karawagen zu sich!

1. Was ist der Karawagen und für was kann ich mich bewerben?

Nach zwei erfolgreichen Tourneen rollt der «Karawagen – unterwegs mit Geschichten» auch 2024 wieder durch die Innerschweiz! Der originelle Baustellenwagen hat eine inspirierende Infrastruktur und ein attraktives Grundangebot (Bücher, Magnetbuchstaben, Spiele, etc.). Der Karawagen ist als Aufenthalts- und Veranstaltungsort konzipiert, als Inspirationsquelle und Labor, geeignet für Menschen jeden Alters, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche.

Zeitraum: Mitte Mai bis Mitte Oktober 2024

2. Wer kann sich wie bewerben und wer entscheidet?

Interessierte Organisationen/Institutionen wie beispielsweise Kulturvereine, Schulen, schulergänzende Angebote (Ferien-Betreuung), Bibliotheken, Jugendarbeit etc. bewerben sich. Dabei machen sie Angaben zu Motivation, Beteiligten, Zielgruppen, ersten Programmideen und (lokalen) Vernetzungen, Wunschzeitraum/ verfügbarem Zeitraum und Angaben zu Organisation/Personal (Sicherstellung des Betriebs vor Ort).

Der Projektrat des Projekts Karawagen prüft die Eingaben und entscheidet, an welchen Standorten der Karawagen während mind. einer Woche und maximal zwei Wochen Halt machen wird. Bei der Auswahl wird insbesondere auf folgende Kriterien geachtet:

  • Motivation und erste Programmideen
  • Breite der Zielgruppe Vernetzungspotenzial
  • Verteilung Innerschweizer Kanton

Empfohlen wird ein Karawagen-Aufenthalt von zwei Wochen. Entsprechend der Standortentscheide und der verfügbaren Zeiträume der Standorte wird die Tour des Karawagen geplant.

Entsprechend der Entscheide und der verfügbaren Zeiträume der Standorte wird die definitive Tourplanung gemacht. Bei der Auswahl wird darauf geachtet, dass alle Innerschweizer Kantone vertreten sind.

3. Was müssen wir als Standort beitragen und wo unterstützt die AKS?

Der Standort

  • trägt die Verantwortung für den Karawagen während des Aufenthalts am Standort.
  • stellt während dieser Zeit die Betreuung des Karawagen’s, Zugang zu sanitären Anlagen und Strom sowie allfällige weitere notwendige Räumlichkeiten sicher.
  • Nimmt an der Karawagen-Einführung vom 27. März 2024 um 16 Uhr im Bellpark Kriens teil.
  • übernimmt den Aufbau, organisiert und finanziert allfällige Programmpunkte.
  • übernimmt die Kommunikation rund um den Aufenthalt des Karawagen unter Nutzung der entsprechenden Vorlagen inkl. Verweis auf die Albert Koechlin Stiftung.
  • leistet einen Unkostenbeitrag von CHF 250.
  • erstattet der AKS Bericht über den Besuch des Karawagen und verfasst einen Schlussbericht mit dem zur Verfügung gestellten Formular.

Die Albert Koechlin Stiftung

  • stellt während der zugesprochenen Zeit den Karawagen dem Standort zur Verfügung.
  • koordiniert Transport in Absprache mit den Standortverantwortlichen.
  • organisiert am 27. März 2024 die Einführung in den Karawagen und stellt während der Projektdauer ein Handbuch mit Checklisten zur Nutzung von Infrastruktur und Grundangebot zur Verfügung.
  • informiert über das Gesamtprojekt und stellt für die standortbezogene Kommunikation grafisches Material (Logo, Fotos, Flyervorlage, Plakatvorlage) digital zur Verfügung.
  • begleitet auf Wunsch den Standort inhaltlich (Beratung und Begleitung z.B. im Bereich der Programmation)
  • leistet keinen weiteren finanziellen Beitrag an die vorgesehenen Aktivitäten, übernimmt auch keine Nachfinanzierungen und Defizite.

Der Standort ist grundsätzlich bezüglich Inhaltes, Interpretation, Besetzung, Gestaltung des Karawagen vor Ort frei. Er ist für die Umsetzung über die Leistungen der AKS hinaus vollumfänglich selber verantwortlich. Die Albert Koechlin Stiftung schliesst mit dem Standort eine Vereinbarung ab.

4. Bewerbung und Entscheid

Die Bewerbung erfolgt mittels Eingabe per Formular. Der Eingabetermin vom Dienstag, 24. Oktober 2023 ist verbindlich. Die Eingaben werden bis Ende November 2023 abschliessend beurteilt, es erfolgt keine Korrespondenz über die Entscheidungsgründe.

Die Auschreibung als PDF