Holen Sie den Karawagen zu sich!

Der Karawagen kann mittels Eingabe über die Ausschreibung zu sich geholt werden. Die Eingabefrist für die Tour 2024 und 2025 ist abgelaufen. Für die letzte Tour im Jahr 2026 ist das Eingabefenster ab sofort geöffnet. Eingabeschluss 13. Mai 2025.

 

Ausschreibung für die Tour 2026

1. Was ist der Karawagen und für was kann ich mich bewerben?

Der ««Karawagen» – unterwegs mit Geschichten» rollt 2026 zum letzten Mal durch die Innerschweiz! Unterwegs ist er in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri und Schwyz.

Der originelle Baustellenwagen hat eine inspirierende Infrastruktur und ein attraktives Grundangebot (Bücher, Magnetbuchstaben, Spiele, etc.). Der «Karawagen» ist als Aufenthalts- und Veranstaltungsort konzipiert, als Inspirationsquelle und Labor, geeignet für Menschen jeden Alters, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche.

Interessierte Institutionen, Gemeinden, Vereine, Schulen etc. können sich ab sofort bewerben, wenn sie den «Karawagen» der Albert Koechlin Stiftung (AKS) für ein bis zwei Wochen bei sich vor Ort haben und bespielen möchten.

Zeitraum: Mitte Mai bis Mitte Oktober 2026

2. Wer kann sich wie bewerben und wer entscheidet?

Interessierte Organisationen/Institutionen wie beispielsweise Kulturvereine, Schulen, schulergänzende Angebote (Ferien-Betreuung), Bibliotheken, Jugendarbeit etc. bewerben sich. Dabei machen sie Angaben zu Motivation, Beteiligten, Zielgruppen, ersten Programmideen und (lokalen) Vernetzungen, Wunschzeitraum/verfügbarem Zeitraum und Angaben zu Organisation/Personal (Sicherstellung des Betriebs vor Ort).

Der Projektrat des Projekts «Karawagen» prüft die Eingaben und entscheidet, an welchen Standorten der «Karawagen» während mind. einer Woche und maximal zwei Wochen Halt machen wird. Bei der Auswahl wird insbesondere auf folgende Kriterien geachtet:

  • Motivation und erste Programmideen
  • Breite der Zielgruppe und Vernetzungspotenzial
  • Verteilung Innerschweizer Kanton

Empfohlen wird ein Karawagen-Aufenthalt von zwei Wochen.

Entsprechend der Entscheide und der verfügbaren Zeiträume der Standorte wird die definitive Tourplanung gemacht. Bei der Auswahl wird darauf geachtet, dass alle Innerschweizer Kantone vertreten sind.

3. Was müssen wir als Standort beitragen und wo unterstützt die AKS?

Der Standort

  • trägt die Verantwortung für den «Karawagen» während des Aufenthalts am Standort.
  • stellt während dieser Zeit die Betreuung des «Karawagen», Zugang zu sanitären Anlagen und Strom sowie allfällige weitere notwendige Räumlichkeiten sicher.
  • nimmt an der «Karawagen»-Einführung vom Mi, 25. März 2026 um 16 Uhr im Bellpark Kriens teil.
  • übernimmt den Aufbau, organisiert und finanziert allfällige Programmpunkte.
  • übernimmt die Kommunikation rund um den Aufenthalt des «Karawagen» unter Nutzung der entsprechenden Vorlagen inkl. Verweis auf die Albert Koechlin Stiftung.
  • leistet einen Unkostenbeitrag von CHF 250.-.
  • erstattet der AKS Bericht über den Besuch des «Karawagen» und verfasst einen Schlussbericht mit dem zur Verfügung gestellten Formular.
  • Der Standort ist grundsätzlich in der Gestaltung von Inhalt, Programm, Interpretation und Besetzung des «Karawagen» frei. Er ist für die Umsetzung über die Leistungen der AKS hinaus vollumfänglich selber verantwortlich.

Die Albert Koechlin Stiftung

  • stellt während der zugesprochenen Zeit den «Karawagen» dem Standort zur Verfügung.
  • koordiniert Transport in Absprache mit den Standortverantwortlichen.
  • organisiert am Mi, 25. März 2026 die Einführung in den «Karawagen» und stellt während der Projektdauer ein Handbuch mit Checklisten zur Nutzung von Infrastruktur und Grundangebot zur Verfügung.
  • informiert über das Gesamtprojekt und stellt für die standortbezogene Kommunikation grafisches Material (Logo, Fotos, Flyervorlage, Plakatvorlage) digital zur Verfügung.
  • begleitet auf Wunsch den Standort inhaltlich (Beratung und Begleitung z.B. im Bereich der Programmation)
  • leistet keinen weiteren finanziellen Beitrag an die vorgesehenen Aktivitäten, mit Ausnahme eines besonderen Beitrags für sozialraumorientierte Projekte und Veranstaltungen. Für solche Projekte wird eine Unterstützung von maximal CHF 2‘000.- pro Standort in Aussicht gestellt. Wenn der Standort vom Angebot Gebrauch machen will, ist eine kurze Projektbeschreibung mit Budget einzureichen. Die Modalitäten werden in der Folge bilateral vereinbart.

Die Albert Koechlin Stiftung schliesst mit dem Standort eine Vereinbarung ab.

4. Bewerbung und Entscheid

Die Bewerbung erfolgt mittels Eingabe per Formular. Der Eingabetermin vom Dienstag, 13. Mai 2025 ist verbindlich. Die Eingaben werden bis im Juni 2025 abschliessend beurteilt, es erfolgt keine Korrespondenz über die Entscheidungsgründe.

Die Ausschreibung 2026 als PDF.

 

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