Holen Sie den Karawagen zu sich!

Der Karawagen kann mittels Eingabe über die Ausschreibung zu sich geholt werden. Die Eingabefrist für die Tour 2025 läuft bis am Dienstag 7. Mai 2024. 

Hier geht es zum Eingabeformular!

 

Ausschreibung für die Tour 2025

1. Was ist der Karawagen und für was kann ich mich bewerben?

Der «Karawagen – unterwegs mit Geschichten» rollt 2025 zum zweitletzten Mal durch die Innerschweiz! Der originelle Baustellenwagen hat eine inspirierende Infrastruktur und ein attraktives Grundangebot (Bücher, Magnetbuchstaben, Spiele, etc.). Der Karawagen ist als Aufenthalts- und Veranstaltungsort konzipiert, als Inspirationsquelle und Labor, geeignet für Menschen jeden Alters, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche.

Interessierte Institutionen, Gemeinden, Vereine, Schulen etc. können sich ab sofort bewerben, wenn sie den Karawagen der Albert Koechlin Stiftung (AKS) für ein bis zwei Wochen bei sich vor Ort haben und bespielen möchten.

Zeitraum: Mitte Mai bis Mitte Oktober 2025

2. Wer kann sich wie bewerben und wer entscheidet?

Interessierte Organisationen/Institutionen wie beispielsweise Kulturvereine, Schulen, schulergänzende Angebote (Ferien-Betreuung), Bibliotheken, Jugendarbeit, Freizeitpassangebot etc. bewerben sich. Dabei machen sie Angaben zu Motivation, Beteiligten, Zielgruppen, ersten Programmideen und (lokalen) Vernetzungen, Wunschzeitraum/ verfügbarem Zeitraum und Angaben zu Organisation/Personal (Sicherstellung des Betriebs vor Ort).

Der Projektrat des Projekts Karawagen prüft die Eingaben und entscheidet, an welchen Standorten der Karawagen während mind. einer Woche und maximal zwei Wochen Halt machen wird. Bei der Auswahl wird insbesondere auf folgende Kriterien geachtet:

  • Motivation und erste Programmideen
  • Breite der Zielgruppe Vernetzungspotenzial
  • Verteilung Innerschweizer Kanton

Empfohlen wird ein Karawagen-Aufenthalt von zwei Wochen. Entsprechend der Standortentscheide und der verfügbaren Zeiträume der Standorte wird die Tour des Karawagen geplant.

Entsprechend der Entscheide und der verfügbaren Zeiträume der Standorte wird die definitive Tourplanung gemacht. Bei der Auswahl wird darauf geachtet, dass alle Innerschweizer Kantone vertreten sind.

3. Was müssen wir als Standort beitragen und wo unterstützt die AKS?

Der Standort

  • trägt die Verantwortung für den Karawagen während des Aufenthalts am Standort.
  • stellt während dieser Zeit die Betreuung des Karawagen’s, Zugang zu sanitären Anlagen und Strom sowie allfällige weitere notwendige Räumlichkeiten sicher.
  • Nimmt an der Karawagen-Einführung vom 26. März 2025 um 16 Uhr im Bellpark Kriens teil.
  • übernimmt den Aufbau, organisiert und finanziert allfällige Programmpunkte.
  • übernimmt die Kommunikation rund um den Aufenthalt des Karawagen unter Nutzung der entsprechenden Vorlagen inkl. Verweis auf die Albert Koechlin Stiftung.
  • leistet einen Unkostenbeitrag von CHF 250.-
  • erstattet der AKS Bericht über den Besuch des Karawagen und verfasst einen Schlussbericht mit dem zur Verfügung gestellten Formular.

Die Albert Koechlin Stiftung

  • stellt während der zugesprochenen Zeit den Karawagen dem Standort zur Verfügung.
  • koordiniert Transport in Absprache mit den Standortverantwortlichen.
  • organisiert am 26. März 2025 die Einführung in den Karawagen und stellt während der Projektdauer ein Handbuch mit Checklisten zur Nutzung von Infrastruktur und Grundangebot zur Verfügung.
  • informiert über das Gesamtprojekt und stellt für die standortbezogene Kommunikation grafisches Material (Logo, Fotos, Flyervorlage, Plakatvorlage) digital zur Verfügung.
  • begleitet auf Wunsch den Standort inhaltlich (Beratung und Begleitung z.B. im Bereich der Programmation)
  • leistet keinen weiteren finanziellen Beitrag an die vorgesehenen Aktivitäten, mit Ausnahme
    eines besonderen Beitrags für sozialraumorientierte Projekte und Veranstaltungen. Für solche
    Projekte wird eine Unterstützung von maximal CHF 2‘000.- pro Standort in Aussicht gestellt.
    Wenn der Standort vom Angebot Gebrauch machen will, ist eine kurze Projektbeschreibung mit
    Budget einzureichen. Die Modalitäten werden in der Folge bilateral vereinbart.

Der Standort ist grundsätzlich bezüglich Inhaltes, Interpretation, Besetzung, Gestaltung des Karawagen vor Ort frei. Er ist für die Umsetzung über die Leistungen der AKS hinaus vollumfänglich selber verantwortlich. Die Albert Koechlin Stiftung schliesst mit dem Standort eine Vereinbarung ab.

4. Bewerbung und Entscheid

Die Bewerbung erfolgt mittels Eingabe per Formular. Der Eingabetermin vom Dienstag, 7. Mai 2024 ist verbindlich. Die Eingaben werden bis im Juni 2024 abschliessend beurteilt, es erfolgt keine Korrespondenz über die Entscheidungsgründe.

Die Ausschreibung 2025 als PDF.